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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 9 AL 134/04   

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https://dejure.org/2005,20441
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 9 AL 134/04 (https://dejure.org/2005,20441)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.2005 - L 9 AL 134/04 (https://dejure.org/2005,20441)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - L 9 AL 134/04 (https://dejure.org/2005,20441)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 40/96

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Jahresfrist für die Rücknahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 9 AL 134/04
    Das Bundessozialgericht habe zwar in seinem Urteil vom 06.03.1997 (Az.: 7 RAr 40/96) dargelegt, dass der Behörde "regelmäßig" erst nach der erfolgten Anhörung alle Tatsachen bekannt seien, die für die Rücknahme erforderlich seien.

    Unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes ist die den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis dann anzunehmen, wenn mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigte Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht (BSG, Urteil vom 06.03.1997, Az. 7 RAr 40/96, DBlR 4372 SGB X/§ 45).

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - L 9 AL 134/04
    Folge der zwingenden Anhörungspflicht aus § 24 SGB X ist, dass die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X erst nach erfolgter Anhörung des Betreffenden beginnt (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 27.07.2000, Az. B 7 AL 88/99 R = SozR 3 - 1300 § 45 Nr. 42 m.W.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 19 AS 1215/19
    Auch hier setze der Ablauf der Anhörungsfrist die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X in Gang (LSG NRW, Urteil vom 27.01.2005 - L 9 AL 134/04).
  • SG Osnabrück, 10.10.2005 - S 6 AL 527/00
    Da die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X im übrigen erst nach durchgeführter Anhörung des Betreffenden zu laufen beginnt (vgl. z. B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 2005 - L 9 AL 134/04), und diese vorliegend erst im Februar 2000 durchgeführt worden ist, sind auch unter diesem Ge-sichtspunkt rechtliche Bedenken gegen die von der Beklagten getroffene Aufhebungs- bzw. Rücknahmeentscheidung nicht zu erheben.
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